AGB Theater
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Stadttheaters Lindau
§ 1 Vertrag
1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Stadttheater Lindau regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Theaterbesuchern und dem Stadttheater Lindau.
2) Durch Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem Stadttheater Lindau bzw. dem jeweiligen Veranstalter zustande. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an das Stadttheater Lindau bzw. den Veranstalter zu richten.
3) Die Theaterkasse vertreibt Karten für Eigenveranstaltungen sowie für Fremdveranstaltungen. Bei Fremdveranstaltungen wird die Theaterkasse nur als Vertriebsagentur / Vorverkaufsstelle tätig und haftet nur für die im Rahmen dieser Bedingungen erbrachten Leistungen.
4) Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdveranstaltungen selbst haftet allein der Veranstalter, für den die Theaterkasse die Karten verkauft. Sich hieraus ergebende Ansprüche des Kunden können nur gegen den Veranstalter geltend gemacht werden. Bei einem Vorstellungsausfall wird die für die Vermittlungsleistung erhobene Vorverkaufsgebühr nicht zurückerstattet.
5) Mit dem Erwerb einer Karte erkennt der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.
§ 2 Kartenverkauf
A Rücknahme, Versand, Verlust
1) Eintrittskarten sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen, ebenso besteht nach dem Kauf der Karten kein Anspruch auf Ermäßigungsnachlässe. Insbesondere ist eine Rückgabe wegen Irrtums über Inhalt oder Tag der Vorstellung ausgeschlossen. Bei Verhinderung räumt das Stadttheater Lindau nach freiem Ermessen im Einzelfall eine Tauschmöglichkeit ein. Dazu ist Vorraussetzung, dass die Originalkarte bis spätestens 24 Stunden vor der Vorstellung der Theaterkasse vorliegen muss. Ein Rechtsanspruch auf Tausch besteht nicht.
2) Bei einem Ausfall der Vorstellung bietet das Stadttheater Lindau dem Kunden den Umtausch gegen eine gleichwertige Karte für eine andere Vorstellung seiner Wahl an oder erstattet den Kaufpreis. Der Tausch bzw. die Rückgabe muss innerhalb von 10 Tagen nach dem auf der Karte aufgedruckten Vorstellungstermin erfolgen.
3) Das Stadttheater Lindau haftet nicht für fehlerhafte Auskünfte oder Verkäufe anderer Vorverkaufsstellen sowie für fehlerhafte Auskünfte Dritter, wie beispielsweise Printmedien.
4) Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt der Stadt Lindau enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen.
5) Übersendet das Stadttheater Lindau dem Käufer Eintrittskarten, so trägt der Käufer das Versandrisiko. Das Stadttheater Lindau ist weder in diesem Fall noch wenn der Karteninhaber eine Eintrittskarte verliert verpflichtet, Ersatz zu leisten.
6) Bei Verlust einer Eintrittskarte kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte erworben wurde. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Das Stadttheater Lindau ist hierbei nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer der Ersatzkarte hat weder Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes noch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
7) Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen.
8) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Stadttheater Lindau.
B Kartenbestellung
1) Telefonische und schriftliche Kartenbestellungen gelten als verbindliche Reservierungen. Der Käufer erhält eine Rechnung und nach Eingang des Betrages bei der Theaterkasse werden dem Käufer die bestellten Karten per Post zugestellt. Werden die Karten nach Erhalt der Rechnung nicht binnen der angegebenen Frist bezahlt, behält sich das Stadttheater Lindau das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen.
2) Ein Versand der Rechnung erfolgt nur wenn zwischen dem Datum der Bestellung und dem Veranstaltungstag noch mindestens 10 Werktage zur Verfügung stehen.
3) Erfolgt eine Bestellung ab 10 Tagen vor der Veranstaltung, wird die Karte verbindlich an der Abendkasse hinterlegt. Bei Nichtabholung der Karten bis 15 Min vor Vorstellung behält sich das Stadttheater Lindau das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen.
4) Eine Stornierung per Email oder Telefon ist bis 24h vor der Veranstaltung möglich.
5) Kann für schriftlich bestellte Eintrittskarten unter den gewünschten Bedingungen Kategorie, Preis, sowie für den gewünschten Tag der Vorstellung keine Eintrittskarte vermittelt werden, informiert die Theaterkasse den Kunden hierüber umgehend. Wenn hierbei keine Eintrittskarte zum gewünschten Termin bzw. keine adäquate Preiskategorie vermittelt werden kann, gilt die Bestellung als nichtig. Dies gilt auch für den Fall, dass die Theaterkasse keinen Kontakt über die im Bestellformular angegebenen Adressen oder Telefonnummern zum Kunden herstellen kann.
6) Beim Online-Kauf von Karten, d.h. sobald ein Kunde im Internet die Seite zur Buchung von Tickets betritt, gelten die AGBs des Ticketanbieters.
C Ermäßigungen
1) Ermäßigungen erhalten Schüler, Studenten, Jugendliche unter 18 Jahren, Grundwehr- und Ersatzdienstleistende, Auszubildende, Schwerbeschädigte (80%), Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Rentner mit einem Einkommen unter den Regelsätzen der Sozialhilfeempfänger (Bescheinigung erteilt die Abteilung Wohnungswesen und Sozialhilfe in der Stadtverwaltung Lindau), sowie Inhaber des Lindau-Passes.
2) Schwerbehinderte mit amtlichen Ausweis dürfen eine als notwendig anerkannte Begleitperson (Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis) zum ebenfalls ermäßigten Preis in die Vorstellung mitnehmen.
3) Das Stadttheater Lindau verlangt bei Ermäßigungskarten den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Ermäßigte Karten sind nur gültig in Verbindung mit dieser Berechtigung, sie ist beim Kauf der Karte oder nach Aufforderung am Einlass vorzuzeigen. Im Falle einer zu Unrecht gewährten Ermäßigung, kann das Stadttheater Lindau die Zahlung des Differenzbetrages verlangen.
4) Eine Kombination mehrerer Ermäßigungen ist nicht möglich.
D Abonnements
1) Der Vertrag wird grundsätzlich für eine Spielzeit (Anfang Oktober bis Ende April) abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um eine Spielzeit, wenn er nicht von einem der Vertragsteile zu dem im Programmheft der jeweils neuen Spielzeit genannten Termin schriftlich gekündigt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt sind auch Platzänderungswünsche anzumelden. Während der Spielzeit können Änderungswünsche grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
2) Vor Beginn der Spielzeit erhalten Sie eine Rechnung über den Abonnementpreis. Der Betrag ist spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Fälligkeitstermin zu zahlen.
3) Der Betrag ist zu überweisen oder per Bankeinzug zu zahlen. Barzahlungen werden an der Vorverkaufskasse angenommen, nicht jedoch an der Abendkasse.
4) Ist der Betrag auf dem Konto des Stadttheater Lindau eingegangen, erhalten Sie Ihren Abonnementausweis. Dieser Ausweis gilt als Eintrittsnachweis für alle Vorstellungen der von Ihnen gewählten Abonnementserie.
5) Der Abonnementausweis ist übertragbar. Die Zahlungsverpflichtung trifft jedoch den, der den Vertrag unterzeichnet hat bzw. auf dessen Namen das Abonnement abgeschlossen wurde.
6) Ermäßigte Abonnements können nur an Personen übertragen werden, die zur Ermäßigung berechtigt sind.
7) Der Verlust eines Abonnementausweises ist uns sofort anzuzeigen; wir stellen einen Ersatzausweis aus und erklären den alten Ausweis für ungültig.
8) Sonderabonnements enden automatisch nach der letzten Veranstaltung des Abonnements. Abonnenten von Sonderabonnements erhalten keine Sonderermäßigungen auf andere Veranstaltungen.
§ 3 Geschenkgutscheine/Geldwertgutscheine
1) Anstelle von Eintrittskarten können Gutscheine für eine oder mehrere Eintrittskarten erworben werden.
2) Gutscheine sind nicht an die Person des Erwerbers gebunden.
3) Die Gutscheine sind an der Vorverkaufskasse einzulösen und können nicht in bar ausgezahlt werden.
4) Gutscheine sind zeitlich unbegrenzt gültig.
5) Bei Verlust des Gutscheines kann kein Ersatz geleistet werden.
§ 4 Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung
1) Der Besuch des Stadttheaters Lindau erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern das Stadttheater Lindau bzw. der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.
2) Die Angaben zu Programm und zur Besetzung sind ohne Gewähr. Änderungen zur Besetzung bleiben vorbehalten, ohne dass dadurch ein Rückgaberecht für bereits gekaufte Karten entsteht.
3) Das Theater gewährleistet – ohne Rücksicht auf die Preiskategorie – weder eine bestimmte Sicht noch eine bestimmte Tonqualität. Geschmacksfragen sind keinesfalls Gegenstand der Haftung.
4) Die Fürsorge und Aufsichtspflicht für Minderjährige wird nicht durch das Theaterpersonal des Stadttheaters übernommen. Dies gilt insbesondere für Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche.
5) Die Aufsichtspersonen sind verpflichtet, einen störungsfreien Ablauf im Sinne der AGBs zu gewährleisten. Für Beschädigungen an der Einrichtung des Stadttheaters haften die Aufsichtspersonen.
§ 5 Einlass
Trifft ein Kartenerwerber bzw. -inhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Platz. Nach Beginn einer Vorstellung liegt es im Ermessen des Theaters bzw. des Theaterpersonals, ob ein Nacheinlass gewährt werden kann. Den Anordnungen des Theaterpersonals ist hierbei Folge zu leisten.
§ 6 Garderobe und Fundsachen 1) Über die gesetzlichen Ansprüche hinaus wird für die Garderobe keine Haftung übernommen.
2) Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderoben sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind unverzüglich zu melden. Garderobe darf ohne Marke nur herausgegeben werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung eines Besuchers zur Entgegennahme von Garderobe gegen Rückgabe einer Marke müssen vom Stadttheater Lindau nicht angestellt werden.
3) Bei Verlust von Garderobenmarken ist der Nutzer zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet.
4) Der Verlust von Gegenständen ist dem Abendpersonal anzuzeigen. Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Theaterpersonal abzugeben. Gefundene Gegenstände werden sechs Monate im Stadttheater aufbewahrt.
§ 6 Hausrecht und Verhalten während der Aufführungen
1) Die Theaterleitung des Stadttheaters Lindau übt in den Räumen des Stadttheater das Hausrecht aus. Zu dessen Ausübung sind die Kulturamtsleiterin, die Theaterverwaltung, der Theatermeister, das technische Personal, das Abendpersonal und das Kassenpersonal berechtigt.
2) Personen, die den geordneten Kartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der Vorstellung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
3) Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. In begründetet Fällen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
4) Der Verzehr von Getränken und Speisen im Zuschauerraum ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Kinderveranstaltungen.
5) Die Mitnahme von störenden Gegenständen wie, angeschalteten Mobiltelefonen, Digitaluhren mit programmiertem Stundensignal etc.in den Zuschauerraum ist untersagt. Ebenso sind Kinderwägen, Rucksäcke, große Taschen, Stöcke und Regenschirme u.ä. im Zuschauerraum verboten. Den Anweisungen des Theaterpersonals ist hierbei Folge zu leisten.
6) Gefährliche Gegenstände wie Glasflaschen, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden. In begründeten Verdachtsfällen behält sich das Stadttheater Lindau das Recht vor, Taschenkontrollen durchzuführen.
7) Notwendige medizinische Hilfsmittel wie Rollstühle, Gehhilfen etc. sind nach Rücksprache mit dem Theatermeister im Theatersaal erlaubt. Beim Kartenkauf muss die Vorverkaufsstelle vom Käufer auf den Platzbedarf für einen Rollstuhl hingewiesen werden. Das Betreten der nichtöffentlichen Bereiche, insbesondere des Bühnen- und Künstlergarderobenbereiches ist den Besuchern nicht bzw. nur in Rücksprache mit der Theaterleitung bzw. dem sicherheitstechnischen Personal erlaubt.
8) Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
§ 7 Bild- und Tonaufnahmen
1) Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Gebäuden des Stadttheater Lindau ist grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Tonaufnahmegeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind vom Veranstalter beauftragte Personen.
2) Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen (Fernsehen, Rundfunk etc.) durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden dürfen.
Gerichtsstand ist Lindau.
Stand November 2007